
Mit Ministerialerlass vom 29. April 1933 wurden alle Studenten, die zur deutschen Studentenschaft gehörten, in den ersten beiden Semestern zur Teilnahme an Leibesübungen im Mindestumfang von 3 Wochenstunden und zur Teilnahme an 4 ganztägigen Ausmärschen verpflichtet. Im Mai des folgenden Jahres wurden diese Bestimmungen auf alle Studenten ausgedehnt, in der Form, dass in den ersten drei Semestern zwei Pflichtübungen wöchentlich absolviert werden mussten.
Zur Geschichte des Hochschulsports an der RWTH Aachen hat das Hochschularchiv auch im Sommer 2006 eine kleine Präsentation gezeigt, die hier online zugänglich ist.
Die Überlieferung zu den Leibesübungen bzw. Hochschulsport der RWTH im Hochschularchiv ist gut, insbesondere was die 1920er und 1930er Jahre betrifft. Auch für die Nachkriegszeit liegen entsprechende Unterlagen vor. Eine Veröffentlichung zu diesem Thema ist bisher noch nicht erschienen.
Quelle: Hochschularchiv Akte 494
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